Sachverständigenbüro Lübcke

Sachverständiger

Wer ist “öffentlich bestellter und vereidigter” Sachverständiger ?

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzliche Grundlagen bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als sog. selbsternannte Sachverständige ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.

Handwerkskammer

Martin Lübcke ist von der Handwerkskammer Kassel öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk.

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