Logo Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Von der Handwerkskammer Kassel öffentlich bestellt und vereidigt

Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk

Martin Lübcke ist Elektroinstallateurmeister und seit 2005 als Sachverständiger tätig. Er erstellt Gutachten über elektrotechnische Handwerksleistungen, für Gerichte und für private Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet.

Leistungen

Wann ein Sachverständiger hilft

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks wird hinzugezogen, wenn eine fachliche Frage unabhängig geklärt werden muss.

  • Unabhängige BeratungSie brauchen eine fachliche Einschätzung oder Auskunft von neutraler Seite.
  • SchadensbeurteilungEin Schaden soll beurteilt oder seine Ursache ermittelt werden.
  • BewertungEine Sache oder eine Leistung soll fachlich bewertet werden.
  • Klärung im StreitfallEin fachlicher Streit soll vor Gericht oder außergerichtlich geklärt werden.
  • BeweissicherungDer tatsächliche Zustand soll festgehalten werden, etwa zu Beweiszwecken.

Gerichtsgutachten

Bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern ziehen Gerichte Sachverständige des Handwerks hinzu. Der Sachverständige stellt Tatsachen fest und beurteilt sie aus fachlicher Sicht.

Privatgutachten

Auch ohne Gerichtsverfahren kann jeder ein Gutachten beauftragen. Es kann erbrachte oder geplante handwerkliche Leistungen betreffen, ebenso Kostenvoranschläge, Sanierungskonzepte sowie Zeit- und Restwertermittlungen.

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind oft die Grundlage einer gütlichen Einigung. Rechtsfragen beantwortet ein Sachverständiger nicht.

Bestellung

Was die öffentliche Bestellung bedeutet

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen.

Öffentlich bestellt und vereidigt wird dagegen nur, wer vor einer öffentlich-rechtlichen Institution besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt eine dieser Anforderungen, wird nicht bestellt. Die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen ersetzt die öffentliche Bestellung nicht.

Besondere Sachkunde
Überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrung, nachgewiesen im Bestellungsverfahren.
Vertrauenswürdigkeit
Zuverlässigkeit und Integrität werden vor der Bestellung überprüft.
Objektivität
Der Sachverständige ist darauf vereidigt, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu arbeiten und Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Pflicht zur Gutachtenerstattung
Aufträge darf er nur aus wichtigem Grund ablehnen, etwa bei Verwandtschaft mit einer Partei.
Schweigepflicht
Anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse muss er wahren.
Aufsicht
Die Handwerkskammer beaufsichtigt den Sachverständigen und kann die Bestellung bei Pflichtverletzungen entziehen. Es besteht Fortbildungspflicht.

Fragen

Häufige Fragen

Wer kann einen Sachverständigen beauftragen?

Grundsätzlich jeder. Der Auftraggeber vergütet den Sachverständigen.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten trägt, wer den Sachverständigen beauftragt. Sie richten sich nach dem Stundensatz und dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Fahrtkosten und Mehrwertsteuer. Fragen Sie vor der Beauftragung nach den voraussichtlichen Kosten.

Beantwortet der Sachverständige auch Rechtsfragen?

Nein. Er stellt Tatsachen fest, beurteilt sie aufgrund seiner Sachkunde und erteilt fachlichen Rat. Rechtsfragen beantwortet er nicht.

Wer bestellt die Sachverständigen des Handwerks?

Die Handwerkskammern, auf Grundlage der Handwerksordnung. Die Einzelheiten des Auswahl- und Bestellungsverfahrens regelt die Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer.

Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung?
  • in der Regel seit mindestens drei Jahren in die Handwerksrolle eingetragen, mit praktischer Erfahrung in leitender Funktion
  • persönliche Eignung, belegt unter anderem durch Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Nachweis der besonderen Sachkunde durch ein Probegutachten, einen schriftlichen Test und ein Fachgespräch vor einem Ausschuss
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Ist die öffentliche Bestellung eine Ausbildung?

Nein. Die Handwerkskammer schult die Bewerber nicht. Wer bestellt werden will, muss die besondere Qualifikation in seinem Handwerk bereits mitbringen und im Verfahren nachweisen.

Das Bürogebäude mit Holzgiebel und Glasfront, davor ein gepflasterter Hof.
Das Büro in Edertal-Affoldern

Kontakt

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Am schnellsten geht es telefonisch oder per E-Mail.

Telefon
05623 9330-117
E-Mail
info@luebcke-sv.de
Fax
05623 9330-116
Anschrift
Sachverständigenbüro für ElektrotechnikMartin Lübcke
Kirschstraße 1, 34549 Edertal-Affoldern
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